Der Wahlausschuss für die Wahlen des Studierendenparlaments, der Fachschaftsräte und des autonomen Referats für ausländische Studierende des AStA

Wahlbekanntmachung

1. Wahltermin

Die Mitglieder des Studierendenparlaments, der Fachschaftsräte und des autonomen Referats für ausländische Studierende werden am 16.07.2024 und dem 17.07.2024 jeweils von 9:00 Uhr bis 14:59 Uhr gewählt.

2. Wahlbüro

Das Wahlbüro für die Wahlen des Studierendenparlaments, der Fachschaftsräte und des autonomen Referats für ausländische Studierende befindet sich im AStA-Büro, Goebenstraße 40, 66117 Saarbrücken, Raum 10.01.13. Dieses ist auch über wahlen2024@asta-htw.de zu erreichen.

3. Einreichung Wahlvorschläge

Die Wahlvorschlagslisten können ab dem 4. Juni über die Website des AStA (https://www.asta-htw.de/wahlen) heruntergeladen werden. Nur diese Listen sind als Abgabe zulässig.

Die ausgefüllten Listen bzw. Einreichungen können einzig ausgedruckt im Wahlbüro, während der Öffnungszeiten oder am ausgewiesenen Briefkasten, abgegeben werden (CAS 10.1.13). Zu jeder Liste ist die entsprechende Excel-Datei auszufüllen und an die E-Mail-Adresse des Wahlausschusses zu senden. Das Wahlbüro ist in Kalenderwoche 24 von Montag bis Mittwoch, jeweils 7:00 – 14:59 Uhr geöffnet.

Spätester Abgabetermin ist der 18.06.2024, 14:59 Uhr.

Ein Wahlvorschlag gilt als eingereicht, wenn eine Eingangsbestätigung durch den Wahlausschuss erfolgt ist.

Die Vorschlaglisten für das Studierendenparlament sollen einen Listennamen tragen.

Außerdem müssen 25 wahlberechtigte Studierende eine StuPa-Liste mit Unterschrift unterstützen. Die Vorlage ist auf der Website zu finden.

Namen von Organisationen und Gremien der Hochschule, die durch die Grundordnung oder andere Rechtsnormen vorgegeben sind, dürfen nicht als Listenname vergeben werden. Der Listenname darf nicht irreführend sein. Namen von Parteien, von Gewerkschaften oder anderen anerkannten Organisationen und deren Untergliederungen dürfen als Listenname nur verwendet werden, wenn der Nachweis des Einverständnisses der entsprechenden Partei, Gewerkschaft oder Organisation mit dem Wahlvorschlag vorgelegt wird.

Damit der Wahlvorstand prüfen kann, ob eine Irreführung des Listennamens vorliegt, sind den Wahlvorschlagslisten ein kurzes und prägnantes Wahlprogramm beizulegen.

4. Briefwahl

Die Briefwahl kann im Wahlbüro bis zum 01.07.2024 um 11:59 Uhr beantragt werden. Die Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief spätestens bis zum Abschluss der Stimmabgabe (Datum des Posteingangsstempels) im Wahlbüro eingegangen ist. Der Eingang wird durch einen Eingangsvermerk im Wählerverzeichnis festgehalten.

5. Fristwahrung

Alle im Zusammenhang mit der Wahl bestehenden Fristen für die Abgabe von schriftlichen Erklärungen sind, soweit nicht auf anderes ausdrücklich hingewiesen wird, nur dann gewahrt, wenn die betreffenden Schriftstücke vor Ablauf der Fristen beim Wahlausschuss eingegangen sind.

6. Stimmzettel

Gemäß §10 Abs. 3 der Wahlordnung der Studierendenschaft entscheidet der Wahlvorstand über die äußere Gestaltung der Wahlunterlagen, insbesondere der Stimmzettel.

7. Sitzanzahl

Nach §11 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft ist pro angefangene 250 Studierende ein Sitz im StuPa zu besetzen, mindestens jedoch elf Sitze. Die Anzahl der zu besetzenden Sitze gibt der Wahlausschuss hiermit bekannt: 23 Plätze.

8. Wahlort

  • Campus Alt-Saarbrücken -> Vor der Mensa
  • Campus Göttelborn -> Hinter der Mensa
  • Campus Rotenbühl -> C-Gebäude vor Aula

 

9. Wahlkalender

04. Juni: Start der Listeneinreichung

18. Juni: Ende der Listeneinreichung

21. Juni: Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge

25. Juni, 8:30 Uhr: Auslosung der Reihenfolge, Wahlbüro

28. Juni: Start Wahlkampf

15. Juli: Ende Wahlkampf

16. + 17. Juli: Wahl

Weiterführende Informationen unter https://www.asta-htw.de/wahlen
Ebenso steht der Wahlausschuss für weitere Fragen unter der E-Mail:
wahlen2024@asta-htw.de ihnen zur Verfügung

 

Mit freundlichen Grüßen der Wahlausschuss
Julius Ewen, Nick Scherer, Marvin Simmet

Zugelassene Listen

Endgültige Wahlniederschrift