Neu: Das Deutschlandsemesterticket!
- Wähle die Hochschule für Technik und Wirtschaft aus
- Logge dich mit deinem normalen Studi-Login ein (wie das Login ins Moodle)
- Trage nun auf der neuen Übersicht deine persönlichen Daten an wie deine Email und Wohnort. NUTZE HIER DEINE PRIVATE EMAIL.
- Lade dir nun die saarVV App auf dein Smartphone herunter.
- Öffne die linke Seitenleiste, wähle „Ticket/Account“ aus und registriere dein saarVV Konto. NUTZE HIER DEINE PRIVATE EMAIL AUS SCHRITT 3.
- Fertig. Nach erfolgreichem Abruf wird das Ticket mit Beginn der Gültigkeit digital in der Saarfahrplan-App angezeigt. Bei Bezug im laufenden Semester, frühestens am darauffolgenden Werktag.
Der saarVV bietet nur in Ausnahmefällen eine physische Karte an.
Ausnahmegründe sind bisher nur ein fehlendes Endgerät oder euer Endgerät wird von der saarVV App nicht unterstützt.
Für Kompatiblität wird vorausgesetzt (Stand Dezember 24)
iOS: Version 15.7+
Android: Version 8.0+
Falls ihr kein digitales Ticket nutzen könnt, dann kontaktiert service@saarvv.de und nennt
- euren Grund,
- euer Konto mit der Email,
- vollständigen Namen,
- Geburtsdatum,
- Postadresse
und sagt das ihr auf eine Ausnahmeregelung besteht und um eine physische Karte bittet.
Beachtet das ihr nicht zwei Tickets gleichzeitig haben könnt.
Wenn ihr also eine Chipkarte habt könnt ihr nicht nachträglich ein digitales Ticket ausstellen lassen.
Das Semesterticket kann nur deshalb so preiswert angeboten werden, weil alle Student:innen zum Kauf verpflichtet ist unter dem Solidaritätsprinzip. Es gibt Ausnahmefälle, in denen der Beitrag erstattet und das Semesterticket vom Studierendenausweis entfernt wird.
Befreiungs-Anträge können per E-Mail an asta@asta-htw.de oder per Post eingereicht werden. Für schnelle und ausführliche Auskünfte steht das AStA-Büro telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Das Formular steht unter dem FAQ als Download bereit.
In folgenden Fällen kann der Ticketbeitrag bzw. ein Teil erstattet werden:
- bei Schwerbehinderten, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz eines entsprechenden Nachweises sind
- bei Studierenden, die nachweislich ein Urlaubssemester antreten
- bei Studierenden, die das Studium beenden
- Studierende, die ihre Bachelor- bzw. Masterthesis in einem Unternehmen schreiben und sich dabei mind. 3 Monate pro Semester außerhalb des Vertragsgebiets aufhalten
- Studierende mit Auslandsphasen, die länger als 3 Monate pro Semester dauern
- bei Studierenden, die nachweislich ein Aufbaustudium CEC IWW absolvieren
Um Gebrauch von diesen Regelungen machen zu können, muss ein Antrag gestellt und der Antragsgrund nachgewiesen werden (Kopie des Praktikumsvertrags, Semesterticket, usw.).
Das Formular dazu gibt es im AStA-Büro oder hier im Internet. Hier kann dann auch nachgelesen werden, welche Nachweise für den Antrag erforderlich sind und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Eine ganze Aufschlüsselung über die Kosten gibt es auf der htw Website.