Neu: Das Deutschlandsemesterticket!
Das Semesterticket kann nur deshalb so preiswert angeboten werden, weil alle Student:innen zum Kauf verpflichtet ist unter dem Solidaritätsprinzip. Es gibt Ausnahmefälle in denen der Beitrag erstattet und das Semesterticket vom Studierendenausweis entfernt wird.
Befreiungs-Anträge können per E-Mail an asta@asta-htw.de oder per Post eingereicht werden. Für schnelle und ausführliche Auskünfte steht das AStA-Büro telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Das Formular steht unter dem FAQ als Download bereit.
In folgenden Fällen kann der Ticketbeitrag bzw. ein Teil erstattet werden:
- bei Schwerbehinderten, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz eines entsprechenden Nachweises sind
- bei Studierenden, die nachweislich ein Urlaubssemester antreten
- bei Studierenden, die das Studium beenden
- Studierende, die ihre Bachelor- bzw. Masterthesis in einem Unternehmen schreiben und sich dabei mind. 3 Monate pro Semester außerhalb des Vertragsgebiets aufhalten
- Studierende mit Auslandsphasen, die länger als 3 Monate pro Semester dauern
- bei Studierenden, die das Studium beenden
- Studierende, die ihre Bachelor- bzw. Masterthesis in einem Unternehmen schreiben und sich dabei mind. 3 Monate außerhalb des Vertragsgebiets aufhalten
- bei Studierenden, die nachweislich ein Aufbaustudium CEC IWW absolvieren
Um Gebrauch von diesen Regelungen machen zu können, muss ein Antrag gestellt und der Antragsgrund nachgewiesen werden (Kopie des Praktikumsvertrags, Semesterticket, usw.).
Das Formular dazu gibt es im AStA-Büro oder hier im Internet. Hier kann dann auch nachgelesen werden, welche Nachweise für den Antrag erforderlich sind und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Eine ganze Aufschlüsselung über die Kosten gibt es auf der htw Website.